Cordula von Heldmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Frau von Heldmann ist seit 1992 als Rechtsanwältin tätig. Die Kanzlei gründete sie im Jahr 1993. Seit dem Jahr 2003 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2009 zusätzlich auch Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht.
Wir unterstützen Sie auf Basis unserer langjährigen rechtlichen und praktischen Erfahrung kompetent und auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte außergerichtlich und gerichtlich. Eine vorbeugende Beratung sowohl bei Rechts- als auch bei Organisationsfragen und ggf. Mitarbeiterschulungen ersparen etliche teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten. Zudem ziehen wir stets auch wirtschaftliche Belange bei der Bewertung des Sachverhalts und der Vorgehensweise in Betracht, nur das gewährleistet ein gutes Ergebnis für den Mandanten. Die Organisation unserer Kanzlei ermöglicht es, Ihnen einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der Sie in allen Rechtsgebieten begleitet. Damit erhalten Sie eine persönliche, nur auf Sie zugeschnittene Rechtsvertretung. Hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter, kurze Entscheidungswege sowie große Transparenz von Organisation und Fallbearbeitung bringen Ihnen eine individuelle, vertrauensvolle, fachgerechte, zeitnahe und für Sie verständliche Beratung.